Finanzierung

Du planst ein Auslandssemester im Rahmen deines Studiums? Oder du willst das ganze Studium im Ausland verbringen? Dann kommst du um das Thema Finanzierung nicht herum. Gerade in englischsprachigen Ländern sind die Kosten eines Studiums erheblich höher als in Deutschland. Aber keine Panik – es gibt verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten für das Abenteuer Auslandsstudium innerhalb sowie außerhalb der EU. An eine frühzeitige Planung und Organisation solltest du hierbei jedoch unbedingt denken. Im Folgenden haben wir einige hilfreiche Informationen aufgelistet, damit du dir einen umfassenden Überblick über die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten schaffen kannst und dir deinen Traum vom Auslandsstudium erfüllen kannst!

KfW-Studienkredit

Wer weder BAföG-berechtigt ist noch ein Stipendium erhält, hat manchmal keine andere Wahl als zur Finanzierung des Auslandstudium einen Studienkredit aufzunehmen.

Der deutschlandweite Marktführer im Bereich der Studienkredite ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Als der bekannteste Kredit zur Finanzierung eines Studiums kann der KfW-Studienkredit entweder direkt bei der KfW Bank oder über andere Anbieter beantragt werden. Die meisten Privatbanken (z.B. Deutsche Bank, Commerzbank, Hypo Vereinsbank usw.) vermitteln heutzutage einen KfW-Studienkredit für ein Auslandsstudium, anstelle eines eigenen Bildungs- oder Studienkredites. Mehr Informationen zu dem KfW-Studienkredit findest du hier (https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Studieren-Qualifizieren/Direkt-zum-KfW-Studienkredit/)

Auslands-BAföG

Das AuslandsBAföG ist eine Finanzierung, die vom Staat vergeben wird und Studienaufenthalte im Ausland unterstützt. AuslandsBAföG kannst du grundsätzlich beanspruchen, wenn du auch Inlands-BAföG erhältst, jedoch ist dies keine Pflichtvoraussetzung. So kannst du, auch wenn du kein Inlands-BAföG erhältst, AuslandsBAföG erhalten, da dafür höhere Fördersätze gelten. Folgende Voraussetzungen müssen für eine Förderung nach dem Auslands-BAföG erfüllt sein:

  • die deutsche Staatsangehörigkeit (oder die Zugehörigkeit zu einem der in §8 BAföG genannten Personenkreise)
  • bei einem Auslandsstudium in der EU ist es nicht notwendig vor Studienantritt bereits in Deutschland studiert zu haben wohingegen bei Auslandsstudien in Ländern außerhalb der EU mindestens ein Studienjahr in Deutschland absolviert worden sein muss, bevor eine Auslandsförderung möglich ist
  • die Dauer der Ausbildung im Ausland beträgt mind. 12 Wochen und max. 1 Jahr

Für ein Auslandsemester innerhalb der EU gibt es keine Begrenzung der Höchstförderdauer. Außerhalb der EU werden Studienaufenthalte maximal ein Jahr gefördert. Bei Vorliegen von besonderen Gründen kann sich die Förderung auch auf maximal zweieinhalb Jahre verlängern.

Für ein Vollstudium im Ausland besteht eine BAföG Förderung nur innerhalb der EU. Förderungsmöglichkeiten durch Auslands-BAföG für ein absolviertes Vollstudium außerhalb Europas ist nicht möglich.

Der Leistungsumfang des Auslands-BAföGs hängt im Allgemeinen von dem Studienland sowie dem Einkommen des Antragstellers und der Eltern ab. Weitere Informationen zu Förderkriterien, Antragstellung und Ausnahmeregelungen findest du auf den Webseiten der einzelnen Akademischen Auslandsämter sowie auf der Webseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Auslands-BAföG Adressen:

Auslands-BAföG Zuständigkeiten für Asien

Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim
Anstalt des öffentlichen Rechts
- Amt für Ausbildungsförderung -
Postfach 2642
72716 Reutlingen
Tel.: 07121 9477-0
E-Mail: auslandsbafoeg@sw-tuebingen-hohenheim.de
Internet: https://www.my-stuwe.de/

Auslands-BAföG Zuständigkeiten für Europa

Griechenland

Studentenwerk Marburg
Anstalt des öffentlichen Rechts
- Amt für Ausbildungsförderung -
Postfach 22 80
35010 Marburg
Telefon: 06421-296-0
E-Mail: bafoeg@studentenwerk-marburg.de
Internet: https://verwaltung.hessen.de/irj/Verwaltung_Internet

Ungarn

Studentenwerk Chemnitz-Zwickau
Anstalt des öffentlichen Rechts
- Amt für Ausbildungsförderung -
Postfach 10 32
09010 Chemnitz
Telefon: 0371-5628-450
E-Mail: auslands.bafoeg@swcz.de
Internet: http://www.swcz.de/

Norwegen

Studentenwerk Schleswig-Holstein
Anstalt des öffentlichen Rechts
- Amt für Ausbildungsförderung -
Westring 385
24118 Kiel
Telefon: 0431-8816-168
E-Mail: gs.kiel@studentenwerk-s-h.de
Internet: http://www.studentenwerk.sh/de/home/index.html

Frankreich

Kreisverwaltung Mainz-Bingen
- Amt für Ausbildungsförderung -
Postfach 13 55
55206 Ingelheim am Rhein
Telefon: 06132-787-0
Email: kreisverwaltung@mainz-bingen.de
Internet: http://www.mainz-bingen.de

Großbritannien, Irland

Region Hannover
Fachbereich Schulen
- Ausbildungsförderung -
Hildesheimer Str. 20
30169 Hannover
Telefon: 0511-610-0 oder -22252
E-Mail: bafoeg@region-hannover.de
Internet: http://www.hannover.de

Italien

Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
- Amt für Ausbildungsförderung -
Auslandsamt
10617 Berlin
Telefon: 030-9029-10
E-Mail: bafoegitalien@charlottenburg-wilmersdorf.de
Internet: http://www.berlin.de

Schweiz

Studentenwerk Augsburg
Anstalt des öffentlichen Rechts
- Amt für Ausbildungsförderung -
Eichleitnerstr. 30
86159 Augsburg
Telefon: 0821-598-4930
E-Mail: augsburg@bafoeg-bayern.de
Internet: http://www.studentenwerk-augsburg.de

Portugal

Universität des Saarlandes
- Amt für Ausbildungsförderung -
Im Auftrag: Studentenwerk im Saarland e.V.
Campus Saarbrücken Gebäude D 4.1
66123 Saarbrücken
Telefon: 0681-302-4992
E-Mail: bafoeg-amt@studentenwerk-saarland.de
Internet: http://www.studentenwerk-saarland.de

Schweden

Studentenwerk Rostock
Anstalt des öffentlichen Rechts
- Amt für Ausbildungsförderung -
St. Georg-Str. 104 - 107
18055 Rostock
Telefon: 0381-4592-878, -879 oder -881
E-Mail: auslands-bafoeg@studentenwerk-rostock.de
Internet: https://www.studentenwerk-rostock.de/

Spanien

Studentenwerk Heidelberg
Anstalt des öffentlichen Rechts
- Abteilung Studienfinanzierung -
Marstallhof 1
69117 Heidelberg
Telefon: 06221-545404
E-Mail: foe@stw.uni-heidelberg.de
Internet: http://www.studentenwerk.uni-heidelberg.de

Auslands-BAföG Zuständigkeiten für Mittel- und Südamerika

Studentenwerk Bremen
- Amt für Ausbildungsförderung -
Studentenhaus Ebene 0
Bibliothekstraße 3
28359 Bremen
Telefon: (0421) 22 01 - 1 33 33
E-Mail: bafoeg@stw-bremen.de
Internet: www.stw-bremen.de

Auslands-BAföG Zuständigkeiten für Nordamerika

Kanada

Studentenwerk Thüringen
Anstalt des öffentlichen Rechts
- Amt für Ausbildungsförderung -
Am Planetarium 4
07743 Jena
Telefon: 03641-930570
E-Mail: f@stw-thueringen.de
Internet: http://www.stw-thueringen.de

USA

Studierendenwerk Hamburg
Postfach 13 01 13
20101 Hamburg
Telefon: 040-41902-0
Telefax: 040-41902 -6126
E-Mail: bafoeg@studierendenwerk-hamburg.de
Internet: http://www.studierendenwerk-hamburg.de/studierendenwerk/de/home/

Auslands-BAföG Zuständigkeiten für Ozeanien

Australien

Studentenwerk Marburg
Anstalt des öffentlichen Rechts
- Amt für Ausbildungsförderung -
Postfach 22 80
35010 Marburg
Telefon: 06421-296-0
E-Mail: bafoeg@studentenwerk-marburg.de
Internet: http://www.studentenwerk-marburg.de/

Neuseeland

Studentenwerk Frankfurt (Oder)
Anstalt des öffentlichen Rechts
- Amt für Ausbildungsförderung -
Paul-Feldner-Str. 8
15230 Frankfurt/Oder
Telefon: 0335-56509-22
E-Mail: bafoeg@studentenwerk-frankfurt.de
Internet: http://www.studentenwerk-frankfurt.de

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